Steuersenkungen: Laut Bundesrechnungshof «nicht drin»

10-DEC-09

Anlässlich der Vorstellung der Bemerkungen 2009 des Bundesrechnungshofes (BRH) hat der Präsident der Behörde, Dieter Engels, am 08.12.2009 vor Steuersenkungen gewarnt. Dafür bestehe angesichts eines Schuldenberges des Bundes in Höhe von einer Billion Euro und der hohen Nettokreditaufnahme des Bundes kein finanzpolitischer Spielraum. Vielmehr sei die Konsolidierung des Bundeshaushaltes das Gebot der nächsten Jahre. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Über seine Ergebnisse berichtet er mit seinen jährlichen Bemerkungen.

Die Kritik des Rechnungshofes setzt unter anderem im Bereich «Steuer» an. Dem Bericht zufolge entgehen dem Bund zum Beispiel erhebliche Steuereinnahmen, weil das Bundeszentralamt für Steuern die Angaben ausländischer Investmentfonds unzureichend prüft. Diese Angaben seien die Grundlage für die Besteuerung der deutschen Anleger dieser Fonds. Die Prüfquote belaufe sich auf lediglich 0,1 Prozent, rügt der BRH. Im gleichen Zeitraum hätten die Landesfinanzbehörden 5,8 Prozent der inländischen Investmentfonds geprüft. Durch die geringere Prüfungsdichte bei ausländischen Investmentfonds entgingen Bund und Ländern jährlich Steuereinnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe.

Weiter habe das Bundeszentralamt für Steuern Meldungen anderer EU-Staaten über ausländische Zinszahlungen nicht an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weitergeleitet. Ein automationsgestütztes Verfahren zur Weiterleitung dieser Meldungen an die Landesfinanzverwaltungen sei noch nicht fertig gestellt. Betroffen seien Zinszahlungen im zweistelligen Milliardenbereich, so der Rechnungshof.

Bemängelt wird auch das Verfahren bei der Erhebung von Kaffeesteuer. So führe die Zollverwaltung beim Internet-Bezug von Kaffee aus anderen EU-Staaten Besteuerungs- und Strafverfahren über Beträge von wenigen Cent bis zehn Euro durch. Den Steuereinnahmen in diesem Verfahren von insgesamt 25.000 Euro hätten Personalkosten in Höhe von 800.000 Euro gegenüber gestanden, gibt der Bundesrechnungshof zu bedenken. Schon die Materialkosten für die Steuerbescheide überstiegen bisweilen die Steuererträge.

Als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stellte Engels zudem auch das Gutachten «Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts» vor. In diesem Gutachten sind auf Grundlage der Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes Entlastungsmöglichkeiten für den Haushalt zusammengetragen. Es enthält kurzfristig umsetzbare Empfehlungen, bei deren Befolgung in fünf Jahren Entlastungen in Höhe von rund 21 Milliarden Euro realisiert werden könnten.

Die Empfehlungen betreffen unter anderem auch den steuerlichen Bereich. So verfehlen Steuervergünstigungen beim so genannten Nutzenergie-Contracting dem Gutachten zufolge ihre beabsichtigte Wirkung und verursachen Steuerausfälle von über 500 Millionen Euro jährlich. In der Fast-Food-Gastronomie ließen sich durch Streichung der umsatzsteuerrechtlichen Privilegierung von «Außer-Haus-Umsätzen» Mehreinnahmen von 520 Millionen Euro erzielen. Durch den grenzüberschreitenden so genannten Karussellbetrug entstünden zudem geschätzte Umsatzsteuerausfälle in Höhe von 2,1 Milliarden Euro jährlich. Laut Gutachten könnten diese durch weitere Anstrengungen bei der Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung eingedämmt werden.

Für die Steuerverwaltung schlägt Engels zudem eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vor. Das Entlastungspotenzial belaufe sich auf mindestens 8,4 Milliarden Euro jährlich. Die Länder seien für den Steuervollzug verantwortlich. Sie müssten den personellen und technischen Aufwand der Auftragsverwaltung tragen. Eine bessere Ausstattung der Steuerfahndungsstellen führe bei ihnen zu mehr Aufwand, während die daraus erzielten Steuermehreinnahmen ihnen nur zu einem Bruchteil zugute kämen.

Bundesrechnungshof, PM vom 08.12.2009